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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfügbar sind.



 
 


Verpflichtung die Genehmigungen aufzuhängen (oder Registrierungen)


 

Die Niederlassungen, die dem Endverbraucher Lebensmittel verkaufen oder liefern, sind dazu verpflichtet, die von der FASNK ausgestellten Genehmigungen (oder Registrierungen) an einem für den Verbraucher sichtbaren und zugänglichen Ort anzubringen. Letzterer kann so auf einfache Art und Weise feststellen, dass die Niederlassung über die notwendige Genehmigung verfügt.


Außerdem kann der Verbraucher aus dem Plakat die Angaben der Kontaktstelle entnehmen, an die er seine Fragen und Beschwerden richten kann.

Im Grunde sind alle nicht ambulanten Handelsstellen des Horeca-Sektors und des nicht ambulanten Einzelhandels von Lebensmitteln dazu verpflichtet, außer:

  • Gästezimmer, die ausschließlich ein Frühstück anbieten ;
  • Einrichtungen des Horeca-Sektors, die ausschließlich vorverpackte Getränke und Lebensmittel (miteinbegriffen Süßwaren) mit einer Haltbarkeitsdauer von mindestens 3 Monaten bei Raumtemperatur verkaufen;
  • Jegliche andere Form des nicht ambulanten Verkaufs von Getränken und vorverpackten Lebensmitteln mit einer Haltbarkeitsdauer von mindestens 3 Monaten bei Raumtemperatur.

Die Produzenten auf Bauernhöfen müssen demnach ebenfalls ihre Genehmigung oder Registrierung aufhängen.

Gesetzliche Basis: K.E. vom 30.07.2008 modifiziert den K.E. vom 16/01/2006 zur Festlegung der Modalitäten der von der FASNK ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen und modifiziert einige Bestimmungen bezüglich der Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen.
   
Rundschreiben vom 11.07.2008 (FR) an die sektoriellen Vereinigungen des Einzelhandels von Lebensmitteln und Horeca.
   
Kann der Anbieter die Sprache des Plakates auswählens (PDF)
   

Plakates eines Plakates:


Genehmigung
Genehmigung
  Registrierung
Registrierung


Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit der Nahrungsmittelkette und die Qualität unserer Nahrungsmittel zu überwachen, um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen.

Druckversion   |   Änderungsdatum 15.05.2012   |   Nach oben


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