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Die Niederlassungen, die dem Endverbraucher Lebensmittel verkaufen oder liefern, sind dazu verpflichtet, die von der FASNK ausgestellten Genehmigungen (oder Registrierungen) an einem für den Verbraucher sichtbaren und zugänglichen Ort anzubringen. Letzterer kann so auf einfache Art und Weise feststellen, dass die Niederlassung über die notwendige Genehmigung verfügt.
Außerdem kann der Verbraucher aus dem Plakat die Angaben der Kontaktstelle entnehmen, an die er seine Fragen und Beschwerden richten kann.
Im Grunde sind alle nicht ambulanten Handelsstellen des Horeca-Sektors und des nicht ambulanten Einzelhandels von Lebensmitteln dazu verpflichtet, außer:
- Gästezimmer, die ausschließlich ein Frühstück anbieten ;
- Einrichtungen des Horeca-Sektors, die ausschließlich vorverpackte Getränke und Lebensmittel (miteinbegriffen Süßwaren) mit einer Haltbarkeitsdauer von mindestens 3 Monaten bei Raumtemperatur verkaufen;
- Jegliche andere Form des nicht ambulanten Verkaufs von Getränken und vorverpackten Lebensmitteln mit einer Haltbarkeitsdauer von mindestens 3 Monaten bei Raumtemperatur.
Die Produzenten auf Bauernhöfen müssen demnach ebenfalls ihre Genehmigung oder Registrierung aufhängen.
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