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Basisgesetzgebung für Eigenkontrolle



  K.E. vom 27/04/2007 Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14. November 2003 über die Eigenkontrolle, die Meldepflicht und die Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette.
  M.E. vom 24/10/2005 Ministerieller Erlass über die Lockerungen der Modalitäten der Anwendung der Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors.
  M.E. vom 22/01/2004 Ministerieller Erlass über die Modalitäten für die Meldepflicht in der Nahrungsmittelkette.
  K.E. vom 14/11/2003 Königlicher Erlass über die Eigenkontrolle, die Meldepflicht und die Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette.
Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit der Nahrungsmittelkette und die Qualität unserer Nahrungsmittel zu überwachen, um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen.

Druckversion   |   Änderungsdatum 28.05.2009   |   Nach oben


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